Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, an melche "Art" von Rechtsanwalt muss man sich wenden wenn es um Krippengebuehren (Berechnung, unrechtmaessige Forderung etc.) geht? Und wo finde ich entsprechnde Adressen? (wohne in Muenchen) Wieviel kostet einen Beratung und ein schriftlicher Einspruch gegen einen Kostenbescheid der fuer einen Zeitraum erhoben wurde in dem das Kind garnicht mehr in der Krippe war. Wovon haengt es ab ob man Prozesskostenhilfe bekommt? Nur vom Einkommen oder auch von Ruecklagen (habe einen private Rentenversicherung sowie einen Bausparvertrag)? Unter welcher Grenze muss das Einkommen liegen? Danke fuer ihre Hilfe im Vorraus! Karin
Hallo, das kommt darauf an, wer der Träger der Krippe ist. Am besten informieren Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer. Wegen der PKH http://www.creativ-webdesign.net/PKHR/PHKRechner.htm Gruß, NB
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