Mortischa77
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, ich habe ein Beschäftigungsverbot. Letztendlich sollte dies aber egal sein. Laut Mutterschutzgesetz steht Schwangeren doch eine Dienstausgleichspauschale zu, sobald man aufgrund der Schwangerschaft keine Dienste mehr leisten kann. Die fehlenden Dienste führen natürlich zu einem Entgeltdefizit, das die Dienstausgleichspauschale ausgleichen sollte. Ich versteh nicht, weshalb mir diese Dienstausgleichspauschale nicht zustehen sollte, wenn ich "nur" Rufdienste geleistet habe. Müsste ich nicht für den Ausfall der Rufdienste auch eine Dienstausgleichspauschale bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe!
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Depressionen während Elternzeit
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss