Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin in der 21.SSW schwanger. Es ist so, mit stehen bis Ende Mutterschutz gesamt noch 32,5 Tage zu. Mein Chef sagte mir heute, dass ich den Urlaub nicht nehmen darf, da ich erst meine Nachfolgerin (wird ab heute erst gesucht) anlernen muss. Davon bin ich nicht begeisttert. Ich darf auch meine tägliche Arbeitszeit nicht verkürzen um Urlaub abzubauen. Ich meinte darauf hin, dass mir jede Std. weniger arbeiten gut täte, da ich Rückenschmerzen, Spannungskopfschmerzen usw. von dem doch recht stressigen Job habe. Aber darauf ging er nicht ein. Ich bin so enttäuscht, so wütend, und verletzt. Da sieht man mal was man nach 12 Jahren wert ist. Gestern bekamen wir auch noch eine negative Aussage beim Feinultraschall. Das alles wird mir zuviel. Ich weiß nicht mehr wo mir der Kopf steht. Nun hab ich am Montag einen Termin bei meinem FA und werde da meine Problemem vorsprechen. Mal schaun ob er mich krankschreiben kann. Wenigstens ein paar Wochen und im Anschluss nehm ich dann meine Urlaubstage. Oder was meinen Sie, die Urlaubstage stehen mir doch vor Beginn des Mutterschutzes noch zu oder? Was ist die beste Vorgehensweise? Danke Doris
Hallo, Anspruch auf Urlaub haben Sie nicht, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Der Arzt muss entscheiden, ob er Sie krankschreibt oder ein BV (für Sie besser) ausspricht. Liebe grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn der AG den Urlaub mit betrieblichen Gründen (Einlernen der neuen Kraft) begründen kann, muss er ihn icht zwingend vor der geburt genehmigen. Wie wäre es, wenn Du ihn im Anschluß an den MuSchu nimmst und DANN erst Elternzeit nimmst? Damit hättest Du länger volles Gehalt :-) Und mei, wer krank ist... ist krank... ;-) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Wenn du den Urlaub aber direkt nachdem Muschu nimmst - bekommst du für diese Zeit kein Elterngeld.
Die letzten 10 Beiträge
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit