Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Personalgespräch in Elterzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Personalgespräch in Elterzeit

PaulineE

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Sehr geehrte Frau Bader, bis August befinde ich mich noch in Elternzeit. Ende April hatte ich bereits ein Gespräch mit der Personalabteilung, in dem mir mitgeteilt worden ist, wie es weiter geht. Im Anschluss an das Gespräch habe ich meinen Arbeitgeber gebeten, dass ich meine wöchentl. Arbeitszeit verkürzen möchte. Das wurde zwar mit einem Änderungsvertrag bestätigt, aber die Personalleiterin teilte mir telefonisch mit, dass es unfair von mir war, diesen Wunsch erst nach dem Gespräch mitgeteilt zu haben (wortwörtlich sagte sie mir, dass sie "brüskiert" war). Nun habe ich wieder eine Gesprächseinladung erhalten. Muss ich nun erneut an einem Gespräch teilnehmen? Kann ich die Personalleiterin bitten, dass dieses Gespräch geführt wird, wenn ich wieder da bin ? Gibt es eine gesetzl. Grundlage mit der ich argumentieren kann? Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich habe jetzt nicht so ganz verstanden, ob der Punkt Verkürzung der Arbeitszeit schon geklärt ist. Auch nicht habe ich verstanden, warum Sie das nicht angesprochen haben, als die zuständige Fachfrau anwesend war. Ich verstehe,dass sie sich übergangen fühlt. Soll es in dem erneuten Gespräch um die Verkürzung gehen? Dann haben Sie doch ein Interesse an der Klärung. Liebe Grüße NB


Suomi

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Du musst nicht zu dem Gespräch und kannst darum bitten, es zu verschieben. Aber Frage doch erstmal nach um was es genau geht. Vielleicht geht es um Details zu Deiner Rückkehr oder so. Wenn es kein großer Aufwand für Dich ist, würde ich das Gespräch wahrnehmen.


Mitglied inaktiv

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Verstehe dein Ansinnen, schließlich willst du die Arbeitszeit reduzieren. Das muss besprochen werden. Das du erst nach dem Gespräch in der Personalabteilung gesagt, du willst reduzieren.... Naja hat schon geschmäckle. Also erstmal nachfragen, wozu und weshalb


PaulineE

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Es geht um die Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit um 1 Stunde.


cube

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Gegenfrage: warum hast du abgewartet mit der Verringerung der Arbeitszeit, bis die Personalleitung nicht mehr anwesend war? Das macht halt den Eindruck, dass du an dieser vorbei etwas klären wolltest - ganz egal, ob es nur um 1 Std. ging oder 10. Da du in deiner EZ bereits ein Personalgespräch vor Ort geführt hast, würde es mir dann erst recht sauer aufstoßen, wenn du das 2. verweigerst. Ich würde an deiner Stelle Gesprächsbereitschaft zeigen und freundlich nachfragen, welches Thema dieses Gespräch haben soll. Es kann etwas ganz harmloses sein oder eben genau darum gehen, warum du die Änderung nicht im Beisein der Personalleitung besprechen wolltest.


PaulineE

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Das erste Gespräch wurde als eine Art Orientierungsgespräch angekündigt. Mir wurden in diesem Gespräch verschiedene Stellen vorgestellt, die ich nach der Elternzeit übernehmen kann (mit unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten). Vor dem Gesprächsbeginn habe ich mitgeteilt, dass ich noch keine konkreten Angaben machen kann, da ich alles gerne noch im Nachhinein mit meinem Partner besprechen möchte. Es war noch gar nicht klar, dass ich überhaupt meine alte Stelle und alte Stundenzahl zurückbekommen kann. Direkt eine Stunde nach dem Gespräch schrieb ich dem Arbeitgeber eine Mail und bat höflich darum, dass ich meine Arbeitszeit um 1Stunde verkürzen möchte. Diese Änderung wurde schon in einem Änderungsvertrag vermerkt - die Personalleiterin teilte mir aber am Telefon mit, dass sie sehr erbost über "mein Verhalten" (Bitte um Änderung der Stundenzahl) war - daher weiß ich, dass dieses Gespräch geführt werden soll, um mich "in meine Schranken zu weisen" (solche "Gespräche" gab es auch vor der EZ). Daher meine Frage, ob ich zu einem weiteren Gespräch in der Elternzeit muss. Gerne würde ich die letzten Monate der EZ in Ruhe verbringen...


mellomania

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Naja. Fürs Arbeitsklima wäre dein Verhalten nicht förderlich. Stattfinden tut das Gespräch ja eh. Ob du damit nicht noch mehr zwist verursacht? Ein Arbeitsverhältnis ist ja immer beidseitig...da muss nur mal was sein wo du frei bräuchtest oder so, dann kann dir der AG halt ungemütlich kommen. Ich würde das jetzt besprechen und gut


Pamo

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Ich würde ganz höflich und sachlich per E-Mail anfragen, worum es in diesem zweiten Gespräch geht. Wenn es tatsächlich nicht um die Klärung von Fakten geht, sondern um Klima, Verhalten, Enttäuschung, dann würde ich wieder schriftlich und höflich ablehnen. Ansonsten ist es natürlich in deinem Interesse, Fakten zu klären.


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o.k. könnten sie meine Frage dann bitte wieder rauslöschen??