Lynn..
Hallo, Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich entbinde demnächst und möchte dann ein Jahr EZ beantragen,mein Freund und ich würden gerne, dass auch er die ersten beiden Monate zuhause ist, daher wollten wir dann die Parnterschaftsmonate beantragen. Jetzt lese ich aber, da müssen beide in Teil Zeit für arbeiten? Das haben wir ja beide so nicht vor. Oder verringert sich ansonsten mein Basiselterngeldanspruch um zwei Monate? Gerne auch andere,danke
Hallo, da verwechseln Sie was. Sie können jeder 3 Jahre EZ nehmen, auch parallel. Sie können zusammen 14 Mo. EG bekommen und dies bis auf die Monate mit MG frei verteilen (das ist Ihr Fall). Sie können des Weiteren weitere 2 bis 4 Monate am Stück EG erhalten (Bonusmonate), in denen beide Elternteile zwischen 24 und 32 Std arbeiten müssen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein.... Ihr habt zusammen 14 Monate (12+2) Anspruch auf Basis Elterngeld. Du kannst 12 Monate nehmen und dein Partner dann 2. Das geht auch gleichzeitig Was du meinst ist der ElterngeldBONUS. Da müssen beide Teilzeit in Elternzeit arbeiten
Lynn..
Ok, vielen Dank für die Antworten, da habe ich wohl was durcheinander gebracht
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang