Gret
Hallo, ich habe noch eine Frage zu den Bonuspartnerschaftsmonaten im EG. Ich hoffe ich drücke mich einigermaßen verständlich aus. Man darf ja durchschnittlich 25 h/Woche nicht unter- und 30 h/ Woche nicht überschreiten. Wissen Sie wie es mit dem Abbau von Überstunden aussieht? Bei uns ist es so, dass Überstunden ab einer gewissen Höhe gekappt werden. Daher würde ich bevorzugt Freizeitausgleich statt Urlaub nehmen. Ich habe nun allerdings Bedenken, da bei der Zeiterfassung bei einem Urlaubstag die entsprechenden Arbeitsstunden gut geschrieben werden und ich so meine 25 h / Woche erfülle. Im Falle des Freizeitausgleiches stehen an diesem Tag dann 0 Stunden und 5 Stunden werden von meinen Überstunden abgezogen. Letztendlich werden mir dann 20 h als IST Wochenarbeitszeit angezeigt, würde ich Urlaub nehmen wären es die erforderlichen 25 h. Ich möchte jetzt natürlich keinen Urlaub sondern Freizeitausgleich machen, bevor meine Überstunden gekappt werden. Für eine Rückmeldung bin ich dankbar. Viele Grüße
Hallo, laut den Richtlinien zum BEEG sind die tatsächlich gearbeiteten Stunden maßgeblich. Überstunden sind genauso zu berücksichtigen wie eventuelle Unterstunden. Liebe Grüße NB
Dojii
Gemäß aktuellem Infoheft des Ministeriums zum Elterngeld zählen die tatsächlich abgeleisteten Stunden. Zitat: "Dabei kommt es auf die Stunden an, die Sie tatsächlich arbeiten. Das heißt zum Beispiel, dass auch Überstunden mitgezählt werden und dass Unterstunden abgezogen (!) werden." Danach würdest du mit nur 20 geleisteten Stunden die Voraussetzungen für die PB-Monate nicht erfüllen.
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?