Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnerschaftsmonate / Freizeitausgleich

Frage: Partnerschaftsmonate / Freizeitausgleich

Gret

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Hallo, ich habe noch eine Frage zu den Bonuspartnerschaftsmonaten im EG. Ich hoffe ich drücke mich einigermaßen verständlich aus. Man darf ja durchschnittlich 25 h/Woche nicht unter- und 30 h/ Woche nicht überschreiten. Wissen Sie wie es mit dem Abbau von Überstunden aussieht? Bei uns ist es so, dass Überstunden ab einer gewissen Höhe gekappt werden. Daher würde ich bevorzugt Freizeitausgleich statt Urlaub nehmen. Ich habe nun allerdings Bedenken, da bei der Zeiterfassung bei einem Urlaubstag die entsprechenden Arbeitsstunden gut geschrieben werden und ich so meine 25 h / Woche erfülle. Im Falle des Freizeitausgleiches stehen an diesem Tag dann 0 Stunden und 5 Stunden werden von meinen Überstunden abgezogen. Letztendlich werden mir dann 20 h als IST Wochenarbeitszeit angezeigt, würde ich Urlaub nehmen wären es die erforderlichen 25 h. Ich möchte jetzt natürlich keinen Urlaub sondern Freizeitausgleich machen, bevor meine Überstunden gekappt werden. Für eine Rückmeldung bin ich dankbar. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, laut den Richtlinien zum BEEG sind die tatsächlich gearbeiteten Stunden maßgeblich. Überstunden sind genauso zu berücksichtigen wie eventuelle Unterstunden. Liebe Grüße NB


Dojii

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Gemäß aktuellem Infoheft des Ministeriums zum Elterngeld zählen die tatsächlich abgeleisteten Stunden. Zitat: "Dabei kommt es auf die Stunden an, die Sie tatsächlich arbeiten. Das heißt zum Beispiel, dass auch Überstunden mitgezählt werden und dass Unterstunden abgezogen (!) werden." Danach würdest du mit nur 20 geleisteten Stunden die Voraussetzungen für die PB-Monate nicht erfüllen.


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