Ulli99
Hallo Frau Bader, Ich hätte gerne gewusst wie mit folgendem fall umzugehen ist. Ab Mai beziehen mein Mann und und für 4 Monate die Partnerschaftsmonate. Erste Frage hierfür, muss der Arbeitgeber für den Zeitraum einen abgeänderten Vertrag aufsetzen? Den soll ich unterschreiben, aber mein Mann hat von seinem Arbeitgeber nichts bekommen. Die zweite Sache ist, ich habe aus meiner vorherigen Vollzeitbeschäftigung (38h/Woche in 5 Tagen) noch 40 Tage Resturlaub. In der Zeit vom Partnerschaftsbonus wäre ich auf 24h/Woche angestellt auf 3 Tage die Woche. Wie verhält sich das mit dem Resturlaub? Muss der Resturlaub auf eine 3 Tage Woche gekürzt werden? Und darf ich den kompletten Resturlaub in der Zeit vom Partnerschaftsbonus abbauen, sodass ich im Endeffekt eigentlich nicht arbeiten muss? Vielen Dank vorab für die Antwort
Hallo, 1. Ja, kann er. Aber bitte darauf achten, dass nur die EZ betroffen ist. 2. Der Urlaub ist in der VZ zu nehmen. Liebe Grüße NB
MamavonMia123
Hallo, hier nur meine eigenen Erfahrungen: Du wirst einen Teilzeit Vertrag unterschreiben müssen. Vorausgesetzt, dass du deinen Vollzeitvertrag behalten möchtest, solltest du unbedingt darauf achten, dass im Vertrag steht, das Stück die Teilzeit Tätigkeit auf die Fahrt der Elternzeit begrenzt. Der Urlaub aus deiner Zeit vor Mutterschutz und Elternzeit bleibt dir erhalten bis deine Elternzeit vorbei ist und dem darauffolgenden Jahr. Im gegenseitigen Einverständnis mit deinem AG könnt ihr aber auch andere Lösungen finden. Und ihn während der TZ Tätigkeit aufbrauchen. Du könntest deine Arbeitszeit zB im Vertrag auf 3x 8 Stunden pro Woche festlegen lassen und dann mit deinen Urlaubstagen weitgehend abdecken.
Die letzten 10 Beiträge
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind