2Mädels
Hallo Frau Bader, hallo liebe Community, ich finde im Netz leider keine Antwort bzw. einen Hinweis zu meiner Frage. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Mein Mann und ich beziehen aktuell ElterngeldPlus aufgrund der Partnerschaftsbonusmonate. Wir arbeiten beide 25 Wochenstunden, unser zweites Kind ist im Juni 2021 geboren. Mit der Septemberabrechnung erhalten wir beide auch die Energiepreispauschale ausgezahlt. Vermindert sich dadurch unser ElterngeldPlus für diesen Monat, weil die Pauschale zum Einkommen dazu zählt oder zählt sie nicht ins Einkommen mit rein? Danke schon mal vor. LG Sabrina
Hallo, nein, fallen nicht unter § 3 BEEG Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand