Lucy21
Sehr geehrte Frau Bader, vorab vielen Dank für diesen tollen Service. Unser Sohn soll im Mai das Licht der Welt erblicken. Mein Mann ist Angestellter und möchte den 4. sowie den 12. Lebensmonat Elternzeit nehmen. Unsere Frage: welcher Bemessungszeitraum für die Berechnung des Basiselterngeldes gilt für ihn? Die 12 Monate vor der Geburt oder die 12 Monate vor den jeweiligen Elternzeitmonaten? Ich bedanke mich vorab und verbleibe mit vielen Grüßen!
Hallo, vor der Geburt. Liebe Grüße NB
mellomania
12 Monate vor Geburt
Die letzten 10 Beiträge
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft