Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Papamonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Papamonate

Dinechen

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Hallo Frau Bader... kann der Partner die 2 Papamonate splitten, also einen Monat da u einen da? Und kann er auch erst im Nachgang diese Monate beantragen? Also wenn er sich nach ein paar Monaten erst entscheidet diese Papamonate zu nehmen u ist es der gleiche Antrag , denn ich gestellt habe? Danke im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, aber er muss Monate nachd er Geburt nehmen (Also wenn das Kind an einem 15. geboren ist, immer ab dem 15.) u er muss mind 2 Mo in den ersten 14 Mo nehmen Liebe Grùsse NB


Dinechen

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Und bekomme ich in der Zeit weiter mein Elterngeld?


Sternenschnuppe

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Kann er splitten. Seine sind unabhängig von Deinen. Beantragen kann er es erst wenn er weiß welche Lebensmonate ! er nimmt. Nicht Kalendermonate, Lebensmonate. Solange seine Monate innerhalb der ersten 14 sind geht das.


Dinechen

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Is das der gleiche wie bei mir? Oder gibt es da einen extra?


Sternenschnuppe

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Wenn er sich gleich festlegt, dann kann er das auf Deinem Antrag machen. Legt er sich später fest, stellt er einen eigenen. Die haben das Kind ja gespeichert, das findet sich dann zusammen.


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