Mala28
Mein Sohn besucht die 2 Klasse und danach die OGS. Nun befinde ich mich in Elternzeit. Mein Betrag beim AG geht bis zum 30.04. Elterngeldanspruch habe ich bis Dezember. Da die neuen Erstklässler kommen, werden die Eltern der 2 bis 3 Klasse nun überprüft Ich möchte ab August wieder arbeiten. Den OGS Platz für meinen 7 jährigen möchte ich nicht verlieren. Mein Baby hat einen Kitaplatz zugesprochen bekommen. Habe ich die Möglichkeit einer Kündigung des OGS Platzes zu entgehen?
Hallo, Sie haben einen Anspruch nach Bedarf. Diesen müssen Sie nachweisen. Liebe Grüße NB
Julisa
Bei uns ist es so, dass du in diesem Fall eine Bestätigung vom AG vorlegen könntest dass du ab dem 1.8. wieder arbeitest. Bist du allein erziehend? Dann dürfte man dir den Platz eigentlich gar nicht weg nehmen ist zumindest in unserer OGS so. Die Alleinerziehenden kommen bei uns an 1. Stelle egal ob berufstätig oder nicht. Ich drücke dir die Daumen!
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe