Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ja ich habe mich auf das Urteil berufen. Das hat das AA aber nicht interessiert. Sie meinten das wäre eine Einzelfallentscheidung gewesen. Was kann ich denn jetzt noch tun? Wie sieht es nach meiner Elternzeit mit Arbeitslosengeld aus? Steht mir wenigstens das zu? (Glaube das ich momentan nicht für die Arbeitslosenversicherung zahle)
Hallo, ich würde mal einen Fachanwalt aufsuchen!!! Wenn der schreibt, macht das viel mehr her. Liebe Grüsse, NB
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