Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, zunächst vielen Dank für die Antwort. Nun zu Ihrer Frage: Mein Mann hat in den letzten Jahren ganz normal als Angesteller gearbeitet und natürlich auch Lohn aus unselbständiger Arbeit bezogen. Nur hat er am Jahresende keinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht. Meine Frage zielte darauf ab, ob dies verboten bzw. strafbar ist und als Steuerhinterziehung gilt. Mein Mann ist allerdings in diesen 6 Jahren auch nie angeschrieben oder ermahnt worden. Vielen Dank und schöne Grüße Anja
Liebe Anja, das gehört thematisch nicht hierher- aber er gem. § 149 AO (=Abgabenordnung) eine Verpflichtung zur Abgabe einer ESt-Erklärung. Ja, er kann dicken Ärger bekommen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Anja!! Mach dir mal keine Sorgen!! Lt. § 46 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)wird bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nur eine Veranlagung unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt. (z.B. andere Einkünfte, also zum Beispiel aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit o.ä., wenn man von mehreren Arbeitgebern Lohn bezieht, wenn man Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte stehen hat usw.) Normalerweise ist es der Fall, daß man als Arbeitnehmer einen Antrag auf Veranlagung durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung selbst stellt. Für das Jahr 2000 habt ihr noch bis zum 31.12.2001 Zeit,wenn Ihr eine abgeben wollt. Es ist auch ungewöhnlich, daß man als normaler Arbeitnehmer, ohne weitere Einkünfte Steuern nachzahlen muß, man bekommt eher was zurück. Und deswegen werdet Ihr auch keine Aufforderung vom Finanzamt bekommen haben *g*!! Also keine Sorge!! Wenn Du noch weitere Fragen hast, kannst du mich gerne anmailen, bin Steuerfachgehilfin. Liebe Grüße Saskia
Mitglied inaktiv
Ich arbeite auch in einem Steuerbüro. Für die Abgabe der Steuererklärung 2000 hat man bis 31.12.2002 (!!) Zeit. Unbedingt klären, ob er zur Abgabe verpflichtet ist (das kann man nämlich auch ohne Aufforderung vom Finanzamt sein), am besten mal jemanden "vom Fach" die Unterlagen sichten lassen.