Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal325,-

Frage: nochmal325,-

Mitglied inaktiv

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Ich darf bei dem häuslichen Pflegedienst nicht mehr alleine zu den Patienten, weil es wohl gesonderte Bestimmungen für Krankenschwestern gibt. Z.B.darf ich keine Spritzen mehr geben und bestimmte Patienten nicht mehr heben.Da ich diese Tätigkeiten aber ausüben muß, wären die Vorraussetzungen für meine Arbeit hinfällig. Dazu wollte ich noch sagen das ich diese Tätigkeit ja im Erziehungsurlaub ausübe.Habe ich da auch eine gesetzliche Kündigungsfrist an die sich mei AG halten muss?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Susi, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot haben, erhalten Sie Ihr Gehalt trotz Nichtarbeit weiter. Reden Sie mit dem Frauenarzt. Kündigen kann er Ihnen nicht so leicht. Gruß, NB


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