Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mutterschutz begint am 4.11.2000. Ab 1.10.werde ich w/Wechsel in die gesetzliche KV nur noch 80% arbeiten. SOmit komme ich wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze und bin pflichtversichert. Sehe ich das richtig, daß ich dann den Durchschnitt aus den Monaten August/September und Oktober für die Berechung des Muttersch.geldes zugrunde legen muß.? Es gilt also nicht nur der Monat Oktober mit den 80% Das wäre ja gar nicht so übel. Vielen Dank für Ihre Antwort. BrigitteF
Liebe Brigitte, weiter unten (wohl gestern) findet sich eine genaue Berechnung mit Beispiel. Es werden die letzten drei Monate zu Grunde gelegt. N. Bader
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien