Mitglied inaktiv
Vielen dank für Ihre Antwort, Frau Bader! Muß ich dem Betriebsarzt den Grund meiner Krankschreibung mitteilen oder kann ich sagen, ich möchte nicht darüber sprechen? (Man muß doch dem Arbeitgeber den Grund auch nicht nennen.)
Hallo, Der AG darf einen nicht zum Betriebsarzt schicken, um eine Arbeitsunfähigkeit auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen. Das ist ausdrücklich gesetzlich verboten (Arbeitssicherheitsgesetz). Der Betriebsarzt wird also eine solche Auskunft gegenüber dem AG verweigern. Anders sieht die Frage aus, wenn der AG den Beschäftigten aus Führsorge zum Arzt schickt. Das darf er dann tun, wenn er vermutet, dass die Krankheit durch eine arbeitsbedingte Gesundheitgefahr verursacht wurde. Damit bittet er den Betriebsarzt um Beratung, ob durch besondere Maßnahmen eine neuerliche Erkrankung zu verhindern wäre. Der Arzt unterliegt auch der Schweigepflicht-trotzdem würde ich ihm nicht unbedingt alles sagen. Liebe Grüsse, NB
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