Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Ist es war, das das Elterngeld von Teilzeit und Nebenjob zusammen berechnet wird? Und meine Frage war,wenn ich vor dem Mutterschutz bei dem Minijob aufhören würde, habe ich trotzdem Recht auf das Elterngeld von beiden Stellen, oder wird dann nur die Teilzeitstelle berücksichtigt? Vielen Dank, und liebe Grüsse.
Hallo, Ja, auch der Minijob wird berücksichtigt, entscheident sind die Einnahmen der letzten 12 Mo. vor der Geburt. Wenn der Minijob dann wegfällt, wird es für diese Monate wenger, wenn Sie keinen Lohn mehr bekommen Liebe Grüsse, NB
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