Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für Ihre schnelle Antwort. Aber ich muss trotzdem nochmal nachhaken. Ja, ich hab einen Job. Deswegen habe ich den Herren vom Arbeitsamt nicht verstanden. Ich möchte mich fachlich beraten lassen, wie ich meine berufliche Zukunft planen sollte oder könnte. Da ich das Gefühl hab, dass mein Arbeitsplatz z. Zt. nicht sehr sicher ist, denke ich nämlich durchaus über eine erneute Ausbildung nach. Um eine fachliche Beratung zu erhalten, soll ich mich arbeitsuchend melden. Jetzt bitte Ihre Meinung! Hat der Herr mich falsch verstanden? Soll ich mich etwa arbeitsuchend melden, obwohl ich einen Job habe? Muss immer alles so kompliziert sein? Nochmal danke. Gruß, Dani
Hallo, wie gesagt. Sie können sich nicht arbeitssuchend melden. Sie müssen mit dem Amt klären, wie die Beratung ohne das stattfinden kann Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hey Der hat entweder keine Ahnung, oder muss Dich falsch verstanden haben. Arbeitssuchend kann man sich nur melden, wenn man keine hat. Ob sie allerdings in Sachen Umschulung, Ausbildung finanzieren werden, wenn Du eine Arbeit hast ??? Ruf da doch nochmal an und versuchs nochmal zu erfragen. Vielleicht bekommst Du einen anderen an die Strippe.
Mitglied inaktiv
Jeder Arbeitslose ist arbeitsuchend (zumindest in der Definition), aber nicht jeder Arbeitsuchende muß zwangsläufig arbeitslos sein. In der Praxis kann die Agentur nur ein Bewerberprofil für die TE erstellen, wenn diese den Status "arbeitsuchend" hat, Förderung und Beratung sind also nur nach einer Arbeitsuchendmeldung möglich. Auch als Arbeitsuchende können Leistungen zur Beratung und Vermittlung gewährt werden, hierfür ist allerdings die besagte Arbeitsuchendmeldung nötig, die Pflichten mit sich bringt, beispielsweise müssen sich Arbeitsuchende einmal in 3 Monaten bei der Agentur melden, um weiterhin Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Eine einmalige Beratung sollte allerdings auch ohne diese Meldung möglich sein, die TE würde dann den Status "Ratsuchend" erhalten. Profitieren von weitergehenden Leistungen kann die hiermit allerdings nicht. Die rechtl. Definition des Arbeitssuchenden findet sich in § 15 SGB III. § 15 Ausbildung und Arbeitsuchende Ausbildungsuchende sind Personen, die eine Berufsausbildung suchen. Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben. Grüße, M.
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