Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal Nachfrage zu Geltung MuSchuGesetz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal Nachfrage zu Geltung MuSchuGesetz

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Hallo Frau Bader, ich habe keinen "Arbeitsvertrag" sondern einen "Praktikantenvertrag". Die Rechte und Pflichte sind ähnlich denen einen Arbeitnehmers (ich muss 40 Stunden pro Woche arbeiten, bekomme 500 Euro pro Monat und habe 2 Tage Urlaub pro Monat), allerdings zahlt der Arbeitgeber für mich glaube ich keine Steuern und keine Krankenkasse.... Wenn das MuSchuGesetz auf mich nicht zutrifft, heißt das, dass ich praktisch arbeiten müsste, bis die Wehen einsetzen? (Oder halt vorher kündigen...)? Danke Sandra Dümer


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