Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe keinen "Arbeitsvertrag" sondern einen "Praktikantenvertrag". Die Rechte und Pflichte sind ähnlich denen einen Arbeitnehmers (ich muss 40 Stunden pro Woche arbeiten, bekomme 500 Euro pro Monat und habe 2 Tage Urlaub pro Monat), allerdings zahlt der Arbeitgeber für mich glaube ich keine Steuern und keine Krankenkasse.... Wenn das MuSchuGesetz auf mich nicht zutrifft, heißt das, dass ich praktisch arbeiten müsste, bis die Wehen einsetzen? (Oder halt vorher kündigen...)? Danke Sandra Dümer
Hallo, so ist es. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag