Mitglied inaktiv
Frau Bader nochmal eine Nachfrage zu Ihrer Antwort. Was heißt das genau? Kann ich dann erst am 17.7. kündigen? Das wäre somit ja erst zum 30.8.!! Ich wollte doch Ende Juni (noch EU) zum 31.7. (Arbeitzeit) kündigen! ????? Susi
Liebe Susi, bitte lesen Sie die Hinweise, ich darf nicht auf so spezielle Fragen antworten. Bitte fragen Sie allgemeiner. Am besten übrigens, Sie sprechen mit dem AG, denn was Sie gerne wollen, ist wohl rechtlich nicht möglich. GRuß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente