Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal KÜ

Frage: Nochmal KÜ

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich meinte das Arbeitsamt und nicht den Arbeitgeber! Hier noch mal: Bis wann muss ich mich beim Arbeitsamt gemeldet haben, wenn ich 3 Mon. zum EU Ende kündige? Es reicht doch dann theor. erst kurz vor Schluss, da ich in den 3 Mon. ja noch Erz.Geld bekomme. Oder? Danke Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tina, das AA braucht ewig, bis es Ihre Sache bearbeitet hat. Ich hatte schon Fälle, wo es ein halbes JAhr gedauert hat. Um so eher Sie sich dort melden, um so sicherer bekommen Sie direkt im Anschluß das Arbeitslosengeld. Rechtlich reicht es aber, es am ersten TAg der Arbeitslosigkeit zu beantragen. Gruß, NB


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