Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ums etwas zu vereinfachen wollte ich nur wissen, ob eine mündliche Vereinbarung die vor über einem Jahr abgesprochen wurde rechtsgültig ist, dh. es wäre eine Überlegung wert ob ich nicht für 2 Wo. Vollzeit arbeite, und dann halt in den Genuß käme, den Zuschuß zum Mutterschatsgeld, als Vollbeschäftigte in Anspruch zu nehmen. Oder soll ich lieber abwarten was mein Arbeitgeber mir vorschlägt? Viele Grüße Miriam
Liebe Miriam, grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden, d.h., die Vereinbarung ist gültig. Da sie aber so lange Zeit zurückliegt und sich bei Ihnen die Situation wesentlich geändert hat, würde ich einfach zum Chef sagen, dass ich mich hieran nicht mehr gebunden fühle. Vielleicht ist ihm das ja auch ganz recht? Reden Sie mal mit ihm! Die Sache mit dem MG würde ich aber nicht ansprechen... Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kündigung während EZ, neuer AG
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)
- Vorschulkind wegen Verhaltensauffälligkeit fristlos gekündigt
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos
- Zeitarbeit droht bei Vaterschaftsurlaub!
- Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn