Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader danke für die Antwort. Hmm, ich habe damals echt nicht daran gedacht, dass wir das angeben müssen, denn wir haben auch die Lonsteuerklassen behalten, sodass wir zunächst nicht mehr Nettogehalt erhielten. Jetzt, durch den Lohnsteuerjahresausgleich, werden wir eine Rückzahlung erhalten. Aber, die ist schon eingeplant, damit mein Mann sein Bafög zurückzahlen kann. Wie sieht der Fall dann aus? Gruss
Liebe Anita, ich würde auf jeden Fall eine Mitteilung machen. Sie können sonst Ärger bekommen. Gruß, NB
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