Mitglied inaktiv
Betreff Beschäftigungsverbot und 400€ Job....."Hallo, 1. Sie sind in Elternzeit? 2. Als 400 € erhalten Sie Leistunen bis zum Beginn des Mutterschutzes. Danach, also ab 6 Wo. vor der Geburt, nichts mehr. Nur einmalig 210 € vom Bundesversicherungsamt. Sier haben also zu viel erhalten. Zahlungen erhalten Sie erst wieder nach Aufnahme der Tätigkeit. Liebe Grüsse, NB" Hallo, das versteh ich jetzt nicht so ganz. Wenn ich doch Anspruch auf das Geld bis 6 Wochen vor der Geburt hatte,warum hat man mir dann zuviel bezahlt ?Die Zahlungen gingen bis Dez.2004 und unser Tochter hatte ET am 20.4.2005 Da steht mir doch bis 2.März 2005 das Geld zu,da ab dann die 6 Wochen anfangen trotz Beaschäftigungsverbot Oder ??? Jetzt habe ich noch eine weitere Frage....da ich nicht wußte ,daß man im 400€ Job das Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsstelle in Bonn bekommt,kann ich das jetzt noch drei Jahre später beantragen oder wo liegen da die Grenzen ? LG Barbara
Hallo, keine Ahnung, warum der AG das bezahlt hat. Rufen Sie mal bei www.bundesversucherungsamt.de an - ich denke, das ist verjährt. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?
- Arbeitsvertrag endet vor dem Mutterschutz
- Aufenthaltsbestimmungsrecht