Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal die Frage jedoch mit Ergänzungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal die Frage jedoch mit Ergänzungen

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Hallo , ist das eigentlich zulässig: mein Chef möchte mich nach meinem EU "nur" befristet für drei Monate (Zeitvertrag) einstellen. Erstmal,wie er sagt. ==> Wort wörtlich:"was ich ihnen anbieten kann,wäre ein erstmal Vertrag für drei Monate,um zu schauen ob das mit meinen "Zeite" so klappt." ==>(Muß dazu sagen das wir wärent meines EU einen neuen Chef bekommen haben. Von Änderungskündigung direkt hat er nicht gesprochen,zumindest hat er das Wort nicht in den Mund genommen.) Was ich ihm nicht glaube da er im ersten gespräch erwähnte:da ich nicht flexibel genug wäre ((sprich springen wenn der "Meister"ruft.))könnten wir nicht zusammen kommen. ==> Ebenso wäre es ungerecht gegenüber den anderen,wenn ich "nur" vormittags oder zu festen Zeiten/Tagen arbeiten könnte. ==> Meinen Alten Vertrag über 30 Std. würde ich gerne,aber kann ich nicht mehr erfüllen. Meine 30 Stunden schaffe ich nicht mehr (Kindergartenöffnungszeiten) und somit würde ich gerne auf 400 Euro-Basis für 10 Stunden wieder anfangen. Unterschrieben habe ich noch nichts,bis jetzt nur kurz geredet. LG Bebe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können den Vertrag nicht mehr erfüllen u es muss nun ein neuer geschlossen werden. Wie der aussieht müssen Sie mit dem AG vereinbaren. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB


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