Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mir ist schon bewußt, daß ich an sich keine Rechte auf eine Freistellung habe - aber wie ich auch sagte: Mein AG hatte direkt nach meinen Urlaub meine Arbeitszeit auf 8-17 Uhr verschoben und ich habe ihm damals gesagt, daß ich dies begrüßen würde, da ich 1. morgens meine Tochter zur Schule fahre, und so direkt zur Arbeit durchfahren kann und 2. ich somit den gewünschten Partnerkurs buchen kann. Da ich aber nun seit ein paar Wochen massive Probleme mit meinem AG habe, würde es mich nicht wundern, wenn er diese Planung OHNE Rücksprache mit mir abändert. Das sich meine AZ verschiebt hat er übrigens den übrigen Kollegen mitgeteilt. D.h. es gibt ausreichend Zeugen dafür, daß bereits vor der Buchung des Kurses vereinbart wurde, daß ich eben diese Schicht arbeiten soll. Wie weit kann ich ihn denn darauf festnageln - oder kann der AG einfach willkürlich AZen ändern - z. T. von heute auf morgen (auch schon vorgekommen - nur mal so, obwohl es nachweislich NICHT notwendig gewesen wäre). Seit dieser Ansage bezgl. der AZ gab es keine personelle Veränderung o.ä. Oder bin ich einfach der Willkür meines AG ausgesetzt - schließlich weiß ich aus sicherer Quelle (hört sich doof an, ich weiß), daß er es begrüßen würde, wenn ich vor Eintritt des MuSchu meine Stelle kündigen würde (diese Äußerung seinerseits wurde in Gegenwart neutraler Zeugen gemacht). Mittlerweile bin ich deswegen sogar bereits krankgeschrieben. Wie kann ich mich am besten dagegen zur Wehr setzen??? LG Vanessa
Liebe Vanessa, ich krieg das nicht auf die Reihe. Also, zuerst hat er Ihnen die genannten Arbzeiten fest zugesagt und dann hat er, sozusagen als Schikane, diese wieder abgeändert, nachdem Sie den Kurs gebucht hatten? Wenn das so ist, müssen Sie mal in Ihrem Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung/ Tarifvarteg lesen, inwieweit der AG die Arbeitszeiten festlegen oder abändern darf. Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Wie wird es normalerweise in Ihrer Firma gehändelt? All das sind zu berücksichtigende Faktoren. Wenn der neuste Stand der ArbZeiten für Sie gut ist, bitten Sie ihn, es Ihnen schriftlich zu geben, daß Sie so in der nächsten Zeit weiterarbeiten können. N. Bader
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Sie haben das schon richtig verstanden - mal rein in die Kartoffeln, mal raus aus den Kartoffeln! Einen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gibt es nicht, da mein Chef keinem AG-Verband angeschlossen ist und wir nur ein kleiner Betrieb sind mit insgesamt 6 Angestellten (alles Frauen!) sind. (Um die AN-Zahl niedrig zu halten, wurde für ein neues Projekt extra eine neue Firma gegründet, die auf den Namen seiner Frau läuft). Etwas von meinem Chef schriftlich zu bekommen ist schier unmöglich - sein Wort sei ja wohl gut genug! Gibt es eventuell für den Bereich "Sekretärin" in NRW einen Tarifvertrag, der als allgemein verbindlich anerkannt wurde, und wenn ja, hat dieser Gültigkeit für uns auch wenn mein AG keinem AG-Verband angeschlossen ist???? Liebe Grüße Vanessa