Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal allgemein :-)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal allgemein :-)

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Hallo! Hatte ja im Netz eine Seite mit Elternvereinbarungen gefunden. Formuliere es nun nocheinmal allgemeiner, auch wenn ich keine Tochter habe und sie somit auch nicht Marie heißt :-) : Ist der Vater daran gebunden, wenn er z,B. folgendes unterschreibt, oder kann er es sich auch wieder anders überlegen?: Wir leben zusammen und haben ein gemeinsames Kind, geboren am …. Wir leben seit …. getrennt. Um unsere Verantwortung als Eltern auch künftig wahrzunehmen, treffen wir die folgende Vereinbarung. 1. Sorgerecht Wir sind uns darüber einig, dass der Mutter die Alleinsorge für unser Kind übertragen werden soll. Die Mutter wird beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen, dem der Vater bereits jetzt zustimmt. 2. Vorläufige Regelungen bis zur gerichtlichen Entscheidung 2.1. Aufenthalt Unser Kind soll sich weiter bei der Mutter aufhalten. bzw. wenn das so nicht geht, genau die gleiche Formulierung nur nicht mit "alleinigem Sorgerecht" sondern "Aufenthaltsbestimmungsrecht"? Dankeschön.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry-ich kamm gar keine Verträge hier prüfen. Ich kriege sonst richtigen Ärger. Fragen Sie doch mal, was man vertraglich vereinbaren darf! Liebe Grüsse, NB


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