Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal 350,- EUR Job

Frage: nochmal 350,- EUR Job

Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für Ihre Antwort. Mir viel daraufhin noch eine Frage ein: Wenn ich den 350,- EUR Job nach dem Mutterschutz beginne, bin ich ja eigentlich wieder erwerbstätig, zählt dann mein Einkommen vor dem Mutterschutz zur Berechnung des Erziehungsgeldes dazu ? Nochmals vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, versicherungsfreie Tätigkeiten müssen zwar angegeben werden, zählen aber nicht dazu. Gruß, NB


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