Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich will echt nicht dauernd mit derselbe Frage nerven, wende mich nun aber nochmal an Sie, weil ich einfach nicht durchblicke. Also: ein Arbeitsverhältnis ruht im EU, das andere ist ein UNBEFRISTETER TZ-Job. ich plane wieder schwanger zu werden, das Kind wird nicht vor Ende des EEU zur Wlt kommen. Was vielleicht entscheidend für die Beantwortung der Frage ist: ich will eigentlich nicht bei meiner alten Firma wieder anfangen aus diversen Gründen, will aber andererseits den Arbeitsplatz dort nicht verlieren. es wird wohl darauf hinaus laufen, dass ich meinen alten AG um Verlängerung des jetztigen EU bitte und mir sämtliche Daumen drücke, dass er dem zustimmt - denn zustimmen muß er ja nicht, oder? selbst dann nicht, wenn ich schwanger bin? Muß ich in dem Fall, wenn ich es also schaffe, meinen derzeitigen EU zu verlängern, den EU für das 2. Kind auch bei meinem jetzigen Arbeitgeber einreichen oder nur bei meiner alten, "eigentlichen" Firma? Vielen Dank für Ihr Geduld! Ines
Liebe Ines, eine Verlängerung bedarf der Zustimmung, auch bei einem weiteren Kind. In diesem Fall muss, wenn der AG 1 genehmigt, auch beim AG 2 EU genommen werden. Gruß, NB
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