schneeflockenkind
Also habe bis zum 10.05.2013 Elternzeit..dann muss ich ja verlängern..wie ist da die Frist? Dann würde ich ein Jahr länger nehmen also bis zum 10.05.2014..wie kann ich es machen dass wenn ich in dem dritten Jahr Schwanger werde das ich das volle Mutterschutzgeld bekomme? Vom Arbeitgeber und Krankenkasse? Danke
Hallo, Sie haben einen Anspruch auf Verlängerung, wenn Sie mind. 2 Jahre ab Geburt beantragt haben, Frist zur Verlängerung 7 Wo. Wenn es weniger war, kann der AG zustimmen. Sie können dann die 1 EZ am Tag vor Beginn des 2. Mutterschutzes beenden, um den MG-Anteil des AG zu erhalten Liebe Grüße, NB
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