Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch mal Nachfrage

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch mal Nachfrage

schneeflockenkind

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Also habe bis zum 10.05.2013 Elternzeit..dann muss ich ja verlängern..wie ist da die Frist? Dann würde ich ein Jahr länger nehmen also bis zum 10.05.2014..wie kann ich es machen dass wenn ich in dem dritten Jahr Schwanger werde das ich das volle Mutterschutzgeld bekomme? Vom Arbeitgeber und Krankenkasse? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben einen Anspruch auf Verlängerung, wenn Sie mind. 2 Jahre ab Geburt beantragt haben, Frist zur Verlängerung 7 Wo. Wenn es weniger war, kann der AG zustimmen. Sie können dann die 1 EZ am Tag vor Beginn des 2. Mutterschutzes beenden, um den MG-Anteil des AG zu erhalten Liebe Grüße, NB


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