Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch mal die 2te...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: noch mal die 2te...

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Hallo, wenn die EZ zu Ende ist, ist man wieder normaler AG. Wenn der Betrieb mehr als 5 bzw. 10 AN hat, greift das KSchG. Ansonsten ist man mit den normalen Fristen kündbar. Gruß, NB ICH ARBEITE IN EIENR FILIALE EINER GROSSEN KETTE!!! BEI UNS ARBEITEN 12 MITARBEITER... das heißt mit Fristen.. und die werden nach angehörigkeit gerechnet? MFG Conny:


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann gilt das KSchG bei Ihnen.Das bedeutet, dass der AG einen Grund zur Kündigung braucht. Gruß, NB


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