Mitglied inaktiv
Wer kommt für den Schaden - den Preis der Schokolade - auf: die Mutter oder das Geschäft (in diesem Fall ALDI)? Und nach welchem Gesetz bzw. Paragraphen? Es gab von Seiten der Verkäufer Hausverbot wg. Weigerung, die Schokolade zu kaufen/ bezahlen.
Hallo, § 828 BGB = Haftung erst mit 7. Hausverbot ist zulässig, da in D Vertragsfreiheit herrscht. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit