Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ! Eine Frage hab ich noch !Ich soll zum 1.9 anfangen . Ich fahre aber vom 14.-27 in den Urlaub ( ist schon seid Monaten gebucht !!! ) Normalerweise fällt dieser Urlaub ja schon in meinen Arbeitszeitraum , aber es ist doch schon vermessen , da Urlaubsansprüche geltend zu machen beim neuen AG ? Wäre mir sehr unangehm ! Soll heute zum Gespräch , muss ich darauf achten , daß das mit dem bezahlten Urlaub im Vertrag steht ( prinzipiell , jetzt nicht der Septemberurlaub an sich )? Oder soll ich einfach auf meinen Anspruch hinweisen ? Lg,Arwen !
Hallo, unglücklich gelaufen. Einen Anspruch auf Urlaub gleich bei Dienstbeginn haben Sie nicht. Fragen Sie, wenn nicht, dann nicht. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel