Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch eine Frage wegen Sonderzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: noch eine Frage wegen Sonderzahlung

Mitglied inaktiv

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Hallo, danke für die bisherige Antwort auf meine Frage. wie kann denn jetzt die Betriebszugehörigkeit berechnet werden, wenn die ersten Jahre Vollzeit und dann Teilzeit gearbeitet wurde. z. B. 15 Jahre Voll, dann 3 Jahre TZ mit 40 %. Darf dann auf die gesamte Dauer von 18 Jahren Zugehörigkeit 40 % angerechnet werden und damit 15 Jahre Vollzeit herabgesetzt werden? Gibt es hier rechtlich einen Anspruch/eine Regelung für? Vielen Dank für diese Antwort. Gabi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hängt davon ab, wie der AG es mit den anderen AN macht. Eine gesetzl. Regelung gibt es nicht. Üblicherweise wird es dann prozentual genommen. Halbe Stelle Also = 50 % Liebe Grüsse, NB


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