Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch eine Frage.... Ihre Antwort vom 17.03.09

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch eine Frage.... Ihre Antwort vom 17.03.09

Mitglied inaktiv

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Hallo, Das 3. Jahr muss bis zur Vollendung des 8. LJ genommen werden. Sie können doch erst EZ für Kind 2 nehmen, dann das 3. Jahr von Kind 1 und dann den Rest von Kind 2. Problem: wenn Sie bei Kind 2 weniger als 2 J. am Anfang beantragen, besteht kein Anspruch auf verlängerung. Der AG muss dann zustimmen Liebe Grüsse, NB Wie bereits in einem Posting zuvor geschrieben, meine Tochter wird im Juli 2011 8 Jahre alt: Kann ich auch zuerst das 3. Jahr von meiner Tochter nehmen nach dem MuSchu von Kind 2 (MuSchu voraussichtl. bis 23.06.09, parallel, da ja unabhängig das Elterngeld für Kind 2 beantragen) und danach dann die 3 Jahre EZ für Kind 2 mit Antrag auf Teilzeit und das meinem AG schrifltlich in einem einzigen Schreiben mitteilen? Wenn das ginge, müßte das ja auch zügig nach der Geburt von Kind 2 geschehen, da ja die Frist von 8 Wochen vor Beginn gewahrt werden müßte. Danke im Voraus für Ihre Antwort.


Mitglied inaktiv

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Muß der AG die Teilzeit schriftlich bestätigen oder gilt sie auch (unter meinen Bedingungen - Tage/Arbeitszeit )als angenommen, wenn er es stillschweigend zur Kenntnis nimmt und ich innerhalb von 4 Wochen keine Ablehnung seinerseits erhalte? Oder könnte der AG die "ausgehandelten Arbeitszeiten" dann kurz vor dem Wiedereinstieg noch ablehnen? Würde die Teilzeit gleich mit Antrag der Elternzeit beantragen. LG


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, wen ich das richtig lese möchte Danie zwar keine EZ für Kind2, wohl aber das Elterngeld... GEHT das? Ich dachte immer, Elterngeldbezug bedingt auch immer, daß man für das jeweilige Kind in EZ ist!? UND: man kann doch sowieso nur 1 Jahr EZ "verschieben", nicht die ganze EZ... Viele Grüße Désirée


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