Mitglied inaktiv
Mal angenommen, eine Mutter gibt den Namen des Vaters beim Jugendamt nicht an, er ist ihr aber bekannt. Der Vater verdient gut, bekennt sich öffentlich zu dem Kind, lebt mit der Mutter aber nicht zusammen, die beiden führen aber eine feste Partnerschaft. Er zahlt auch Unterhalt (freiwillig). Die Mutter lebt ansonsten von Sozialhilfe, die sie wohl nicht bekäme, wenn der Vater "offiziell" bekannt wär.Was wäre der "Worst Case", wenn die Mauschelei auffliegt?
Mitglied inaktiv
Die Mutter müßte die Sozialhilfeleistungen wegen sog. Leistungserschleichung zurück zahlen. Ob evtl. ein Strafverfahren wegen Betrugs in Betracht käme, kommt wohl etwas auf die Anzeigebereitschaft des Sozialamts an.
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