Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch eine akademische Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch eine akademische Frage

Mitglied inaktiv

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Mal angenommen, eine Mutter gibt den Namen des Vaters beim Jugendamt nicht an, er ist ihr aber bekannt. Der Vater verdient gut, bekennt sich öffentlich zu dem Kind, lebt mit der Mutter aber nicht zusammen, die beiden führen aber eine feste Partnerschaft. Er zahlt auch Unterhalt (freiwillig). Die Mutter lebt ansonsten von Sozialhilfe, die sie wohl nicht bekäme, wenn der Vater "offiziell" bekannt wär.Was wäre der "Worst Case", wenn die Mauschelei auffliegt?


Mitglied inaktiv

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Die Mutter müßte die Sozialhilfeleistungen wegen sog. Leistungserschleichung zurück zahlen. Ob evtl. ein Strafverfahren wegen Betrugs in Betracht käme, kommt wohl etwas auf die Anzeigebereitschaft des Sozialamts an.


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