Mitglied inaktiv
Guten Tag! Also ich habe folgendes Problem: Ich bekomme momentan für meine Tochter, geboren 2.12.09, Elterngeld. Ich bekomme nur den Mindestsatz und hab diesen auf 2 Jahre aufgeteilt. Das letzte mal Eltergeld (150 Euro) für meine Tochter bekomme ich am 2.10.2011. Nun bin ich wieder Schwanger, mein ET ist am 3.2.2010 Bekomme ich dann für beide Kinder Paraell Elterngeld oder wird eines gestrichen???? Das wurde mir nämlich von Bekannten erzählt. Werde ja für das andere Baby nur den Mindestbetrag bekommen. Angenommen das wird wirklich gestrichen, was ich sehr unfair fänden würde, kann ich mir das Elterngeld von meiner Tochter jetzt doch noch auszahlen lassen? Vielen Dank für Ihre Antwort!! Julia
Hallo, Sie bekommen für das weitere Kind wieder den Mindesbetrag + Geschwisterbonus Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo An Deinem ET kann was nicht stimmen ;-) Es wird nix gestrichen, denn Du hast nur den Auszahlungszeitraum verlängert, nicht den Bezugszeitraum. Und auch Zwillinge bekommen 2x 300 Euro wenn es der Mindestsatz ist bei denen. Und , Du wirst noch 75 Euro mehr bekommen, weil ihr dann den Geschwisterbonus bekommt .
Mitglied inaktiv
ET falsch: 3.2.2011
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz