Mitglied inaktiv
Wenn Sozailhilfe über einen sehr kurzen Zeitraum notwendig wird, z.B. wenn man schon eine Stellenzusage hat, die aber erst in 2 Monaten wirksam ist und kein Arbeitslosengeld bekommt, dann kann man Sozialhilfe überbrückend bekommen. die muß man dann aber auch zurückzahlen.Ich weiß allerdings nicht, wo die Grenzen sind...
Hallo, danke für den Hinweis. habe es jetzt unten noch mal ganz genau geschrieben. Sozialrecht ist sicher nicht mein absoluter Schwerpunkt. Aber wenn es Sie interessiert: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_364.html Gruß, NB
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