Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neues Erziehungsgesetz

Frage: Neues Erziehungsgesetz

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Hallo, nun wurde ja das neue Gesetz verabschiedet, welches ab 1.1.2001 gültig wird. Es ist ja dann möglich, bis zu 30 Stunden arbeiten zu gehen, und nicht mehr nur 19 Stunden. Nun dazu meine Frage: ich bin jetzt im ERziehungsurlaub (mein Sohn wurde am 30.5.00 geboren) und werde am 15.6.2001 wieder arbeiten gehen (volle Stundenzahl, bei uns 35 Std.-Woche). Habe auch ich dann ein Recht, von meinem Arbeitgeber zu verlangen, nur 30 Stunden zu arbeiten? Ansonsten wird nämlich in meiner Firma Teilzeit / reduzierte Stundenzahl strikt abgelehnt. Freiwillig tun die das nicht, und ich würde gerne nur 25 - 30 Stunden arbeiten. Außerdem ist ja an sich schon alles mit denen abgesprochen (wie vorgeschrieben, innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt). Kann ich durch die Änderung des Gesetzes nachträglich noch eine Änderung zu meinem Fall verlangen? Danke für die Info. Gruß Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heike, eine Änderung der zeit des Erziehungsurlaubes ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Daran ändern auch neue Gesetze nichts. N. Bader


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