Mitglied inaktiv
Hallo Fr.Bader, aus meiner 1.Ehe habe ich einen 6-jährigen Sohn, der noch immer den Familiennamen meines Ex-Mannes trägt.Ich bin inzwischen wieder verheiratet und trage den Familiennamen meines neuen Mannes ( ebenso unser gemeinsames Kind ). Jetzt wünschen wir uns - und auch unser großer Sohn, daß wir alle den gleichen Namen tragen. Ist eine Änderung ohne weiteres möglich ? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein ? Danke im Voraus für Ihre Hilfe ! Andrea
Liebe Andrea, ja, es muss der leibliche Vater zustimmen, wenn das Kind seinen NAmen trägt, je nach Alter auch das Kind selber. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit und BV
- Ende Elternzeit,BV und neuer TZ-Vertrag in einem Monat
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kündigung während EZ, neuer AG
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)
- Vorschulkind wegen Verhaltensauffälligkeit fristlos gekündigt
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos