Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich arbeite seit einem Jahr für ca. 16 - 19 Wochenstunden während des EZU bei meinem alten Arbeitgeber. Der Arbeitslohn wird anhand der tatsächlich geleisteten Stunden monatlich berechnet. Jetzt bin ich wieder schwanger und werde in einigen Tagen meinen Mutterschutzurlaub antreten. Habe ich zusätzlich zu dem Geld von der Krankenkasse Anspruch auf einen Nettolohnausgleich vom Arbeitgeber? Angeblich hatte ich bisher auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ist das richtig. Damit wäre ich ja schlechter gestellt als Arbeitkräfte auf einer 630 DM Basis. Vielen Dank, Susanne
Liebe Susanne, beginnt infolge der Geburt eines weiteren Kindes eine neue Mutterschutzfrist noch während des Eu, besteht trotz Mutterschutzgeldes kein Anspruch auf AG-Zuschusse, solange die neue Schutzfrist mit dem laufenden EU zusammenfällt, es sei denn, die Frau übt eine zulässige Teilzeitarbeit aus. N. Bader
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