Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, folgende Frage. Bin momentan in Elternzeit und bekomme kein Erziehungsgeld.Ich möchte wieder stundenweise arbeiten. Wenn ich richtig informiert bin, darf ich doch max. 30 Stunden pro Woche arbeiten. Gibt es auch einen max. Betrag den ich verdienen darf ? Wie würde das dann mit Steuern usw. funktionieren. Bin momentan etwas ratlos, weil ich niemanden weiß der mir hier wirklich weiterhelfen kann. Herzlichen Dank Cordula Knoll
Hallo, es zählen für Sie nur die 30/Wo. Verdienen dürfen Sie soviel es geht! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Damit die EZ (und damit die Garanmtie des alten Arbeitsplatzes) erhaltenbleibt, darf man max 30 Std. / Woche arbeiten. Wenn sowieso kein EZ-Geld gezahlt wird, ist der Verdienst unerheblich, darf also auch gerne "hoch" sein :-) Allerdings ist zu beachten, daß der alte AG der Nebenschäftigung zustimmen muß, wenn sie nicht bei ihm ausgeübt wird. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Herzlichen Dank für die Info. LG Cordula
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung