Babypolly
Hallo ich habe einen Nebenjob nur Samstags, auf geringfügigie Basis angemeldet und bekomme nur die Anzahl an Stunden bezahlt, die ich auch mache. Das Geld bekomme ich Ende des Monats immer direkt in bar ausgezahlt. Jetzt bin ich schwanger und habe meinem Chef davon erzählt. Er hat mich jetzt freigestellt und meinte es ist ja momentan eh nicht allzu viel zu tun, dann kann ich auch zuhause bleiben und möchte mich gerne abmelden. Ich habe gesagt, dass er mich nicht so einfach abmelden kann, da ich ja schwanger bin und das Mutterschutzgesetz greift. Jetzt weiss ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll, er will bestimmt nicht weiter zahlen. Wer ist im Recht? Kann ich überhaupt mit einer Zahlung rechnen? Dachte er bekommt das Geld wieder von der Krankenkasse.
Hallo, 1. Es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Abeit nach Bedarf? Mindeststunden? 2. Freistellen wegen was? BV? 3. Helfen tut hier das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wieso soll er das Geld von der KK zurück bekommen. Er muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und dir mutterschutztaugliche Arbeiten geben. Nur wenn er das nicht kann, muss ER dir ein BV geben und bekommt dann den Lohn über die Umlage erstattet Bist du grundsätzlich arbeitsfähig, musst du arbeiten und er den Lohn zahlen
Felica
Was den nun? Neuer Job, Nebenjob, Arneitsverbot - von wem und für was? Krankschreibung oder beschäftigungsverbot? Sorr aber statt mehrere threads zu eröffnen würde ich einen neuen stellen mit allen relevanten Fakten und vor allem was genau Sache ist.
Mitglied inaktiv
Ich nehme an, der Nebenjob besteht schon länger. Dann dazu einen neuen Job und schwanger geworden. Nun will der chef nicht, dass sie arbeiten kommt. Und ich glaub, so geht das nicht.
Felica
Warum sollte der Chef das auch wollen wenn sie laut dem anderen Thread ein Arbeitsverbot hat. Frage wäre halt, für den einen Job oder für alle und was genau? Also Arbeitsverbot, Beschäftigungsverbot, Krankmeldung? Eigentlich kann das ja nur für den Nebenjob sein, weil den anderen hat sie ja noch nicht mal angetreten.
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz