Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader mri hat sich die Gelegenheit ergeben das ich Sonntagvormittag Zeitung austragen kann. Nun meine Frage brauche ich hierzu die Erlaubniss meines Arbeitgebers (bin im Erziehungsurlaub)? Und brauch ich die Lohnsteuerkarte? Danke im vorraus.
Liebe Sunny, ist es ein 325er? Dann muss man einen Freistellungsantrag beim Finanzamt stellen, braucht aber das Einverständnis des Ag. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?