Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebekosten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nebekosten

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Wenn ich zum 01.06. eine neue Wohnung beziehe und mich ummelden, die alte Wohnung aber erst zum 01.07. gekündigt wurde, kann ich dann für den Monat, wo ich die alte Wohnung nicht mehr bewohne, die Nebenkosten streichen und an den Vermieter nur noch die Kaltmiete bezahlen? Mit freundlichem Gruß Jera


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

nein, der vermieter wird eine abschlusrechnung erstellen und dir dann anteilig deinen überschuss zurückzahlen. so kenne ich es zumindest. frau bader wird auch nicht antworten, denn das ist keine r-u-b-frage.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, viele Nebenkosten entstehen trotzdem. Z.B. Müll, da kann der Vermieter ja nicht für eien Monat die Mülltonnen abbestellen ;-) Die Anteile für Wasser o.ä. mit Personenschlüssel (kommt auf eure Abrechnung an) soweit nicht verbrauchsabhängig könnte man kürzen, glaube allerdings nicht, dass es gemacht wird. Sonst könnte ich ja auch sagen "Ich bin im Sommer 6 Wochen im Urlaub, kürz mal die NB". Solange Du gemietet hast, musst du auch die NB tragen... LG


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.