Mitglied inaktiv
hallo, wir haben gelesen, das es sogar fälle gibt, in denen sich paare nicht über den namen des kindes einigen konnten und es dann vor gericht gehen musste. ist es wirklich so, das ein ehepartner nicht alleine entscheiden darf, also der unterschrift des anderen bedarf um einem kind einen namen zu geben? und was wenn sich nun wirklich beide nicht einig werden? kann frau dann ohne seine unterschrift nix machen? oder mann einfach noich einen weiteren namen den antrag setzen? wie sieht soetwas gesetzlich aus? lg jannimama
Hallo, beide haben das gemeinsame Sorgerecht und es ist schon traurig, wenn sich die Eltern noch nicht einmal wegen des Namens einigen können. Liebe Grüsse,NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV