Mitglied inaktiv
Hallo, meine Scheidung geht im Juni über die Bühne. Kann ich dann einfach meinen Mädchennamen wieder annehmen? Oder muß man das beantragen? Und mein Kind ,kann es dann auch meinen Mädchennamen annehmen, bzw. möchte ich das es den Namen meines Lebensgefährten bekommt. Es ist ja das Kind meines Lebensgefährten. Wir haben auch schon eine Vaterschaftsanerkennung und Aberkennung gemacht. Meine Frage ist kann mein Kind nach der Scheidung den Namen meines Lebensgefährten bekommen?
Hallo, Sie selber können beim Standesamt den alten Namen beantragen. Das KInd kann nach der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung des Ehemannes umgeändert werden. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag