Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensgebung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensgebung

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Hallo, meine Scheidung geht im Juni über die Bühne. Kann ich dann einfach meinen Mädchennamen wieder annehmen? Oder muß man das beantragen? Und mein Kind ,kann es dann auch meinen Mädchennamen annehmen, bzw. möchte ich das es den Namen meines Lebensgefährten bekommt. Es ist ja das Kind meines Lebensgefährten. Wir haben auch schon eine Vaterschaftsanerkennung und Aberkennung gemacht. Meine Frage ist kann mein Kind nach der Scheidung den Namen meines Lebensgefährten bekommen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie selber können beim Standesamt den alten Namen beantragen. Das KInd kann nach der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung des Ehemannes umgeändert werden. Gruß, NB


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