Mitglied inaktiv
Hallo, meine Scheidung geht im Juni über die Bühne. Kann ich dann einfach meinen Mädchennamen wieder annehmen? Oder muß man das beantragen? Und mein Kind ,kann es dann auch meinen Mädchennamen annehmen, bzw. möchte ich das es den Namen meines Lebensgefährten bekommt. Es ist ja das Kind meines Lebensgefährten. Wir haben auch schon eine Vaterschaftsanerkennung und Aberkennung gemacht. Meine Frage ist kann mein Kind nach der Scheidung den Namen meines Lebensgefährten bekommen?
Hallo, Sie selber können beim Standesamt den alten Namen beantragen. Das KInd kann nach der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung des Ehemannes umgeändert werden. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beginn der EZ
- Formulierung
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?