Mitglied inaktiv
Hallo, ich bekomme im Sept. mein erstes Kind, bin nicht verheiratet. Habe vor mein Kind den Nachnamen meines Freundes zu geben!Wie sieht das mit dem Sorgerecht aus? Hab gehört, dass ich dann weniger Rechte hab! LG NATHA
Hallo, Sie haben bei beidem (Sorgerecht u Namensrecht) die alleinige Wahl. Aber man kann es nicht / schwer rückgängig machen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
wenn ihr nicht verheiratet seid, bekommst du erstmal das alleinige sorgerecht. ihr könnt vor der geburt oder auch danach das gemeinsame sorgerecht beim jugendamt beurkunden lassen. weniger rechte hast du durch die namensgebung nicht. damit dein kind bei der geburt den namen deines freundes annehmen kann reicht es aus, wenn ihr beim jugendamt die vaterschaft anerkennen laßt. LG Jana
Mitglied inaktiv
Hallo, weniger "Rechte" hast Du insofern als sich die Namensgebung nicht mehr rückgängig machen lässt. Falls ihr euch irgendwann trennt und du nicht mehr möchtest, dass dein Kind wie dein Ex heisst, kann es nicht einfach deinen Namen kriegen. LG, Holli
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für Eure Antworten! Das ich den Namen nicht mehr rückgängig machen kann ist mir bewusst! Hab halt nur von Freunden gehört, dass automatisch dann der Vater mehr Rechte hat! LG NATHA
Mitglied inaktiv
Kommt das dem Vater nicht etwas merkwürdig vor? Das Kind bekommt seinen Namen, aber er hat kein Sorgerecht? Würde ich mich als Mann niemals drauf einlassen!
Mitglied inaktiv
Hallo habe meinem Freund 2003 Sorgerecht und unserem Sohn seinen Namen gegeben, würde es nie mehr machen... Wenn Ihr eh heiraten wollt- warte besser bis dahin, Du vertust Dir in der Zeit bis dahin garnix!! Du hast nur 3 Monate nach der Namensgebung die Möglichkeit, das rückgängig zu machen, aber hat Dein Kind Deinen Namen, kann es jederzeit noch später den Namen seines Daddys annehmen. Sorgerecht würde ich nicht so leicht weitergeben, wenn was ist, muß Dein Partner später bei jeder Schule, OP usw. mit unterschreiben, Du darfst nichts allein entscheiden, nicht entfernt umziehen usw.. Selbst wenn Dus nicht weitergibst bzw. miterteilst, wird Dich der fremde Name Deines Kindes immer stören. Ich bekam 2004 ein 2. Kind von meinem Partner und es trägt meinen Namen, so wie auch meine älteste Tochter, die nicht von meinem Partner ist. Er hat auch diesmal kein Sorgerecht, hätte er Sorgerecht, hätte unsere Tochter automatisch den Namen ihres älteren Bruder bekommen. Es ist blöd, daß mein Sohn nicht mehr meinen Namen bekommen kann, mein Partner hat sich leider als großer Lügner entpuppt, hat hinter meinem Rücken einen riesen Berg Schulden gemacht für Hifi-Schnickschnack, obwohl er 2950 Eu netto verdient, plus Kindergeld!!! Du triffst Deine eigene Entscheidung!:-) LG, Dany
Mitglied inaktiv
ich würde es mir echt gut überlegen wie schon von dany erwähnt wenn du in urlaub willst,schule usw mußte immer die erlaubnis vom vater haben.ich kenn jemand der ihr sohn hat den namen vom ex und hat nur noch ärger sie wollte wieder das alleinige sorgerecht und das ist sehr schwierig das wieder zu bekommen.lg diana
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz