Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag: Darf ich mein Kind behalten?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag: Darf ich mein Kind behalten?

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Hallo Frau Bader, eine Frage habe ich noch: Ist es wirklich nicht relevant, ob man eine polizeilich erfasste Vergangenheit hat? Da wäre ich sehr froh, denn ich denke, Fehler können einem Menschen passieren und es ist ja schon eine Weile her... Deshalb kann man trotzdem eine gute Mutter sein.. Könnte ich Probleme bekommen, wenn ich erstmal bei meinen Eltern Zuflucht suche und mit dem Kind anfangs keine eigene Wochnung habe? Zur Erinnerung meine erste Frage: Ich habe einen 1-jährigen Sohn und bin verheiratet. Die Ehe läuft nicht gut, wir leben uns immer mehr auseinander. Mein Mann hat noch eine 15-jährige Tochter aus erster Ehe, die er alle zwei bis vier Wochen am Wochenende zu uns holt, was auch ok ist. Das Verhältnis zu beiden Kindern ist sehr gut. Nun meine Frage: Ich bin vorbestraft wegen Unterschlagung (2002), habe eine Bewährungsstrafe bekommen, die mittlerweile abgelaufen ist. Ich bin ein ganz normaler Mensch und bin durch psychischen Druck damals in einen schlechten Zustand gefallen, der mich irgendwie die "Orientierung" verlieren ließ. Ich habe Abitur und eine vernünftige Ausbildung. Ich würde dieses "Mißgeschick" gern aus meinem Leben streichen. Könnte diese Tatsache mir Probleme bereiten, falls es zur Trennung von meinem Mann kommt (wegen Sorgerecht)? Ich liebe meinen Sohn über alles und möchte ihn nie verlieren. Mein Mann arbeitet jeden Tag bis ca. 18:00 Uhr, könnte also auf das Kind gar nicht aufpassen. Ich bin zu Hause und habe, wenn ich wieder arbeite, meine Eltern, die sich in der Zeit um meinen Sohn kümmern könnten... Danke,


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hatte ich doch geschrieben. Das ist alles nicht so, dass es Sie nicht befähigt, das Kind groß zu ziehen. Gruß, NB


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