Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hab nur mal eine frage, ob das mit der nachnamenregelung so funktioniert, wie ich mir das denke. also wenn ich schwanger werde und nicht heirate, kann dann das kind auch nur den nachnamen des vaters haben oder ist das nicht gestattet ? wäre super, wenn sie mich da aufklären können. herzlichen dank heidi
Mitglied inaktiv
Hallo HeidiB, ich bin auch nicht verheiratet und mein Sohn trägt den Namen seines Vaters. Gruss Sandra
Mitglied inaktiv
Hallo Heidi, Bei Kinder, deren Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen haben, müssen die gemeinsam sorgerberechtigten Eltern (Ehe oder Sorgerechtserklärung) den Namen der Mutter oder des Vaters zum Namen des Kindes bestimmen. Auch wenn das SR nur bei einem Elternteil liegt, kann einvernehmlich der Name des anderen Elternteils gewählt werden. MfG Undine
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3